Ab 2005 wurde auf dem Standort zur Dekontamination des Untergrunds eine Bodenluftabsauganlage betrieben. Durch den Betrieb der Absauganlage und durch natürliche Schadstoffminderungsprozesse kam es zu einer starken Reduktion der Schadstoffbelastung im Untergrund und im Grundwasser. Die CKW-Belastung des Untergrunds ist aber nach wie vor als erheblich zu beurteilen. Derzeit kann das erheblich mit CKW verunreinigte Untergrundvolumen mit 1.000 m³ bis 2.000 m³ abgeschätzt werden. Die im Grundwasser transportierte Schadstofffracht liegt derzeit bei maximal 1 g/d und ist als gering zu beurteilen. Mittel- bis langfristig ist mit einem weiteren Rückgang des Schadstoffeintrags in das Grundwasser zu rechnen.
Bezirk:
Gemeinde: Katastralgemeinde: Grundstücksnummern: |
Linz,
Linz, Kleinmünchen, 434/61 |
Lage der Altlast : | Altlast im GIS anzeigen |
Art der Fläche: | Altstandort |
Branche: | Chemikalienlager |
Fläche Altlast (m²): | 8.400 m² |
Schadstoff(e) | Organische Lösungsmittel (leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe)
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Datum Eintrag Altlastenatlas: | 15.08.1996 |
Datum der Prioritätenfestlegung: | 05.09.2003 |
Priorität: | 3 |
Status Maßnahme: | in Durchführung |
Art der Maßnahme: | Dekontamination |
Sanierungsverfahren: | Pneumatische Maßnahmen (Bodenluftabsaugung), Beobachtung (Deponiegas/Bodenluft, Grundwasser) |
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: | 15.07.2020 |
BESCHREIBUNG DER STANDORTVERHÄLTNISSE
Der Altstandort "Fa. Kempl" befindet sich im Stadtgebiet von Linz zwischen dem Verschiebebahnhof/Ost und der Westbahn. Am ca. 7.000 m² großen Altstandort wurde dem derzeitigen Kenntnisstand entsprechend im Zeitraum zwischen 1981 und 1984 ein Chemikalienlager betrieben. Am Altstandort befanden sich darüber hinaus u. a. folgende Betriebsanlagen:
- Lagerhalle für Chemikalien
- Abfüllstation für Eisenbahnwaggons (Anlieferung von Salzsäure, Natriumhypochloritlauge, Schwefelsäure, Tetrachlorethen, Tablettensalz und Azeton)
- Säurelager, Lösungsmitteldestillationsanlage, Eigenbedarfstankstelle, Waschplatz
Es wurden u.a. folgende Chemikalien gelagert bzw. umgeschlagen:
- Azeton, Natriumhypochloritlauge, Eisen-III-Chloritlösung, Nitroverdünnung
- Schwefelsäure, Salzsäure, Phosphorsäure, Salpetersäure, Essigsäure, Ameisensäure
- Natronlauge, Salmiakgeist, Chlorlauge, Formaldehydlösung
- 1,1,1-Trichlorethan, Trichlorethen, Tetrachlorethen, Dichlormethan
Bei Betriebsüberprüfungen in den Jahren 1981 und 1984 wurden unsachgemäße Lagerungen von Chemikalien sowie mangelnde Sicherheitsvorkehrungen festgestellt. Beispielsweise erfolgte die Lagerung von leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) sowie die Umlagerung von Chemikalien bzw. Entleerung von Eisenbahnwaggons bei der Abfüllstation auf unbefestigten Flächen, wodurch es bereits zu Kontaminationen des Grundwassers gekommen war. Im Mai 1984 wurden ca. 60 m³ Erdmaterial aus den am stärksten verunreinigten Bereichen im Südosten des Betriebsgeländes entfernt und ca. 35 m³ kontaminiertes Grundwasser aus den beiden betriebseigenen Brunnen abgepumpt und entsorgt.
Zur weiteren Dekontamination des Untergrundes wurde im November 2005 eine Bodenluftabsauganlage mit fünf Absaugsonden installiert, die mit zwischenzeitlichen Stillstandsphasen und teilweise im Intervallbetrieb bis März 2017 betrieben wurde.
Untergrundverhältnisse
Der Altstandort liegt auf einer Seehöhe von ca. 258 m ü. A. Unterhalb einer 1 m bis 2 m mächtigen mineralischen Anschüttung befinden sich gut durchlässige, quartäre Sedimente der Niederterrasse (sandige Kiese). Der Grundwasserstauer (Schlier) liegt in ca. 12 Meter Tiefe.
Der Flurabstand des Grundwassers beträgt ungefähr 6 Meter. Die Grundwasserfließrichtung ist nach Nordosten bis Osten gerichtet. Das Gefälle des Grundwasserspiegels beträgt rund 0,2 %, die hydraulische Durchlässigkeit etwa 5 E -03 m/s. Im langjährigen Verlauf kann der Grundwasserspiegel im Bereich des Altstandorts bis zu ca. 1,5 m schwanken. In den Jahren 2018 und 2019 waren bei vergleichsweise niederen Spiegellagen geringe Schwankungen von ca. 20 cm zu beobachten.
Die spezifische hydraulische Fracht im Abstrom des Altstandortes kann mit rund 5 m³ pro Tag und Querschnittsmeter abgeschätzt werden. Bei einer Abstrombreite von rund 50 m lässt sich daraus ein Grundwasserdurchfluss von etwa 300 m³ pro Tag abschätzen. Aufgrund der fast vollständigen Versiegelung der Oberfläche ist die Grundwasserneubildung auf dem Standort sehr gering und das Verdünnungspotential des Grundwassers für das Sickerwasser sehr hoch.
Nutzungen
Der Altstandort wird zurzeit von einer Papier-Recyclingfirma gewerblich genutzt. Seine Oberfläche ist mit Ausnahme eines schmalen Grünstreifens entlang der Westbahntrasse zur Gänze bebaut oder versiegelt.
Nordwestlich des Altstandortes „Fa. Kempl“ schließt der Altstandort „Holzmüllerstraße“ (Altlast O 40) an, in dessen Bereich der Untergrund durch Schwermetalle und Mineralöl verunreinigt ist. Das Gelände beider Altstandorte ist nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Westlich des Altstandortes befinden sich anschließend an die Westbahnstrecke ein Wohngebiet und östlich des Verschiebebahnhofes/Ost eine Wohnsiedlung (Gaisbergerstraße/Strattnerstraße), einige Kleingärten sowie das Industriegelände des Stahlwerks Linz.
In einer Entfernung von ca. 750 m südöstlich vom Altstandort befindet sich der Unterwasserkanal des ESG-Kraftwerkes Kleinmünchen, ca. 1 km südöstlich fließt die Traun. Etwa 300 m grundwasserstromaufwärts liegt die Schutzgebietsgrenze des Wasserwerkes Scharlinz. Im Grundwasserabstrom befinden sich Einzelwasserversorgungsanlagen sowie Nutzwasserbrunnen.
GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG
Der Altstandort „Fa. Kempl“ befindet sich im Stadtgebiet von Linz zwischen dem Verschiebebahnhof/Ost und der Westbahn. Auf dem ca. 8.500 m² großen Altstandort wurde im Zeitraum zwischen 1981 und 1984 ein Chemikalienlager betrieben. Der Altstandort war in dieser Zeit weitgehend unversiegelt und nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Insgesamt waren die Sicherheitsvorkehrungen mangelhaft und die Lagerung und Manipulation von Chemikalien erfolgte weitgehend unsachgemäß auf unbefestigten Flächen.
Bei Boden- und Grundwasseruntersuchungen im Jahre 1984 wurden Schadstoffbelastungen durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) festgestellt und als Sofortmaßnahme ca. 60 m³ verunreinigtes Erdmaterial ausgehoben und kontaminiertes Grundwasser abgepumpt und entsorgt. In zwei auf dem Areal vorhandenen Betriebsbrunnen waren in den 1980er-Jahren CKW-Konzentrationen bis weit über 1.000 µg/l nachzuweisen. Als Hauptschadstoffe konnten Tetrachlorethen, Trichlorethen und 1,1,1-Trichlorethan identifiziert werden.
In den 1990er-Jahren wurden auf dem gesamten Areal weitere Untergrund- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt, die ergaben, dass die obersten beiden Meter der wasserungesättigten Zone auf einer Fläche von 3.000 m² bis 4.000 m² hoch mit CKW belastet waren. Dies äußerte sich in Bodenluftkonzentrationen bis zu 500 mg/m³. In den beiden Betriebsbrunnen lagen die Konzentrationen in dieser Zeit zwar schon deutlich niedriger (maximal 14 µg/l), im Grundwasserabstrom traten jedoch nach wie vor hohe Konzentrationen bis zu 120 µg/l auf. Als Schadstoff trat Tetrachlorethen deutlich in den Vordergrund.
Untersuchungen zu Beginn der 2000er-Jahre bestätigten im Wesentlichen das Schadensbild in der wasserungesättigten Zone, wobei jedoch bereits Hinweise auf einen Rückgang der CKW-Konzentrationen in der Bodenluft vorhanden waren. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse ließ sich eine Schadstofffracht (Tetrachlorethen) im Grundwasser von rund 5 g/d bis 20 g/d abschätzen. Die Fahnenlänge betrug maximal 100 m.
Im November 2005 wurde zur Dekontamination des ungesättigten Untergrundes in den Bereichen mit den höchsten Kontaminationen eine Bodenluftabsauganlage mit fünf Absaugsonden installiert, die mit zwischenzeitlichen Stillstandsphasen und teilweise im Intervallbetrieb bis März 2017 betrieben wurde. Über diese Anlage wurden in Summe mehr als 150 kg CKW aus dem Untergrund entfernt. Zuletzt belief sich die über die Bodenluft ausgetragene CKW-Fracht in Summe auf rund 100 g/d. Im März 2017 wurde die Absaugung eingestellt, um für die geplanten Untersuchungen einen ungestörten Gleichgewichtszustand zu gewährleisten. Gleichzeitig wurden sowohl das Bodenluft- als auch das Grundwassermonitoring intensiviert. Die im nahen Grundwasserabstrom transportierte CKW-Fracht lag vor Abschaltung der Anlage Ende 2016 bei maximal 2 g/d bis 3 g/d. Bis dato wurde die Anlage nicht wieder in Betrieb genommen.
Die aktuellen Untersuchungen in den Jahren 2017 bis 2019 zeigten einen weiteren deutlichen Rückgang der CKW-Belastungen in der ungesättigten Zone. Die Fläche mit erhöhten CKW-Konzentrationen > 10 mg/m³ beträgt zurzeit maximal 1.000 m², wobei auch die durchschnittlichen und maximalen CKW-Konzentrationen deutlich rückläufig waren. In den Absaugsonden lag die CKW-Konzentration durchschnittlich zwischen 20 mg/m³ und 40 mg/m³ und maximal bei 110 mg/m³. An neu errichteten Bodenluftmessstellen im Kontaminationszentrum ergaben Absaugversuche Werte knapp über 10 mg/m³. Bei Wiederholungsmessungen ca. 9 Monate später lagen die Konzentrationen fast durchwegs unter 1 mg/m³.
Im Grundwasser blieben nach Abschaltung der Absauganlage die CKW-Konzentrationen in allen Messstellen durchwegs unter dem Prüfwert der ÖNORMS S 2088-1 von 18 µg/l. Der Prüfwert für Tetrachlorethen von 6 µg/l wurde jedoch vereinzelt überschritten. Beim bis dato letzten Termin (August 2019) lagen die Tetrachlorethenkonzentrationen zwischen 1,2 µg/l und 1,5 µg/l und die Fracht im Grundwasser bei rund 0,5 g/d.
Durch den Betrieb der Absauganlage und durch natürliche Schadstoffminderungsprozesse kam es seit dem Schadenseintritt vor mehr als 30 Jahren zu einer starken Reduktion der Schadstoffbelastung im Untergrund und im Grundwasser. Dennoch ist die CKW-Belastung des Untergrunds nach wie vor als erheblich zu beurteilen. Bleibt die Bodenluftabsauganlage auch weiterhin ausgeschaltet, werden sich kurz- bis mittelfristig nach vollständiger Wiederetablierung eines Gleichgewichtszustandes CKW-Konzentrationen in der Bodenluft von deutlich höher als 10 mg/m³ mit Spitzen über 100 mg/m³ einstellen. Im Grundwasser ist kurz- bis mittelfristig temporär mit Überschreitungen des Prüfwerts für Tetrachlorethen zu rechnen. Entsprechend den bisherigen Erfahrungen auf dem Standort wird aber die im Grundwasserabstrom transportierte Tetrachlorethenfracht 5 g/d nicht übersteigen. Eine Schadstofffracht in dieser Größenordnung ist als nicht erheblich zu beurteilen.
Mittel- bis langfristig ist mit einem weiteren Rückgang der Untergrund- und Grundwasserbelastung zu rechnen, der jedoch aufgrund des adsorptions- und diffusionslimitierten Schadstoffaustrags langsamer als bisher vonstattengehen wird.
PRIORITÄTENKLASSIFIZIERUNG
Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Kriterien für die Prioritätenklassifizierung können wie folgt zusammengefasst werden:
Schadstoffpotenzial: erheblich
Derzeit ist der Untergrund auf dem Standort auf einer Fläche von rund 1.000 m² erheblich mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) verunreinigt. Zuletzt belief sich die über die Bodenluft ausgetragene CKW-Fracht in Summe auf rund 100 g/d. Das Volumen des erheblich verunreinigten Untergrundbereichs (Schadensherd) kann mit 1.000 m³ bis 2.000 m³ abgeschätzt werden und ist als klein einzustufen. Als relevante Einzelsubstanz kann Tetrachlorethen identifiziert werden. Aufgrund seiner stofflichen Eigenschaften ist Tetrachlorethen grundsätzlich ein hohes Gefährdungspotenzial für das Grundwasser zuzuordnen.
Schadstoffausbreitung: lokal
Die im Grundwasser transportierte CKW-Fracht war in den letzten Jahren stark rückläufig. Sie kann derzeit mit maximal 1 g/d abgeschätzt werden und ist als gering einzustufen. Die Grundwasserverunreinigung durch gelöste Schadstoffe ist auf die unmittelbare Umgebung der erheblich verunreinigten Untergrundbereiche beschränkt. Mittel- und langfristig ist mit einer weiteren Reduzierung der Schadstoffbelastung im Grundwasser zu rechnen.
Schutzgut: nutzbar
Der betroffene Grundwasserstrom ist quantitativ bedeutend und wird im weiteren Umfeld für Nutzwasserzwecke verwendet. Im unmittelbaren und weiteren Grundwasserabstrom ist keine Nutzung des Grundwassers für Trinkwasserzwecke vorhanden oder zu erwarten (Verschiebebahnhof und industriell genutztes Gebiet). In der Studie „Grundwasserbewirtschaftung Linz“ (2009) ist der Bereich des Altstandorts als ein Gebiet eingestuft, das für weitere Grundwasserentnahmen nur „bedingt geeignet“ ist.
Vorschlag Prioritätenklasse: 3
Entsprechend der Bewertung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse, der voranstehenden Gefährdungsabschätzung und den im Altlastensanierungsgesetz § 14 festgelegten Kriterien ergibt sich die Prioritätenklasse 3.
Datum der Texterstellung: Oktober 2019