Sanierte Altlast N4: Grünabfalldeponie

Im Augebiet von Klosterneuburg wurde eine Schottergrube im Zeitraum von 1978 bis 1980 mit ca. 5.000 m³ Bauschutt und Hausmüll verfüllt. Aufgrund der Lage im Einzugsbereich der Trinkwasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde Klosterneuburg bestand eine erhebliche Gefahr für das Grundwasser. Die Altablagerung wurde daher als Altlast im Altlastenatlas ausgewiesen. Im Jahr 1998 wurden die Ablagerungen entfernt. Die vorhandenen Unterlagen zeigen, dass der geräumte Bereich keine Gefahr mehr für das Grundwasser darstellt.

Bezirk:
Gemeinde:
Katastralgemeinde:
Grundstücksnummern:
Tulln,
Klosterneuburg,
Kritzendorf,
1145/1
Lage der Altlast : Altlast im GIS anzeigen
Art der Fläche: Altablagerung
Deponietyp: Kommunale Deponie
Art der Ablagerungen: Hausmüll,
Bauschutt
Ergebnis Beurteilung: erhebliches Risiko Grundwasser
Fläche Altlast (m²): 1.400 m²
Volumen Altlast (m³): 5.000 m³
Schadstoff(e)
Datum Eintrag Altlastenatlas: 22.05.1990
Datum der Prioritätenfestlegung: 28.06.1991
Priorität: 2
Datum Ausweisung dekontaminiert: 13.02.2003
Status Maßnahme: abgeschlossen
Art der Maßnahme: Dekontamination
Sanierungsverfahren: Räumung
Datum Aktualisierung Altlastenatlas: 13.02.2003

Beschreibung der Altlast

Die Altlast war eine aufgelassene Schottergrube in der Klosterneuburger Au nördlich von Klosterneuburg. Auf einer Fläche von 1.600 m2 wurden von 1978 bis 1980 ca. 5.500 m3 Bauschutt und Hausmüll abgelagert. Die Müllschüttung war durchschnittlich 2,8 m mächtig. Die Ablagerungen reichten bis in den Grundwasserschwankungsbereich. Die Ablagerungen sind mit einer 0,5 m mächtigen sandigen Schluffschicht überdeckt. Technische Einrichtungen zum Schutz des Grundwassers sind keine vorhanden.

Die Altlast liegt im Bereich der rechtsufrigen Donauniederung. Die Donauschotter, die den obersten Grundwasserhorizont darstellen, werden von jungen Auböden überlagert. Die Grundwassersohle bilden Gesteine der Flyschzone, vor allem Tonmergel und Sandsteine.

Der Grundwasserkörper weist eine Mächtigkeit von ca. 3-5 m auf. Die Grundwassersohle liegt in einer Tiefe von 5,5 m bis 8,5 m unter GOK. Die Donauschotter sind sehr gut durchlässig (kf-Wert ca. 10-2 m/s). Die Grundwasserströmung verläuft grundsätzlich donauparallel nach Südosten. Bei Hochwasserereignissen kann es zu deutlichen Veränderungen der Grundwasserströmungsverhältnisse kommen.

Ca. 400 m nordwestlich der Altlast befinden sich drei Brunnen der öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde Klosterneuburg (Brunnenanlage "Kuhau"). In Abhängigkeit der Entnahmemengen und der Grundwasserstände beeinflusst der Betrieb der Brunnenanlage die Grundwasserströmungsverhältnisse. Bei niederen Grundwasserspiegellagen lag die Altlast im Einzugsbereich der Brunnen.

Die der Altlast am nächsten gelegenen bewohnten Gebiete sind ca. 150 m in nördlicher Richtung entfernt.

Gefährdungsabschätzung

In einer Schottergrube wurden ca. 5.500 m³ vorwiegend Bauschutt und Hausmüll abgelagert. Teile der Ablagerungen befanden sich im Grundwasserschwankungsbereich. Entsprechend den Eluatuntersuchungen war ein Sickerwasser zu erwarten, dass grundsätzlich eine Beeinflussung der Grundwasserqualität verursachen kann. Technische Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers waren keine vorhanden.

Die Grundwasseruntersuchungen zeigten, dass im unmittelbaren Schüttbereich die Grundwasserqualität beeinträchtigt war. Aus den vorliegenden Untersuchungen der Trinkwasserbrunnen in der Kuhau war keine eindeutige Beeinträchtigung des Trinkwassers ableitbar. Zu den festgestellten Überschreitungen der Richtwerte für KMNO4-Verbrauch und Ammonium war anzumerken, dass bei Eluatuntersuchungen der natürliche Boden in der Umgebung der Altlast für diese Parameter ebenfalls erhöhte Werte aufwies. Die Eluate von zwei Bodenproben waren wegen des chemischen Sauerstoffbedarfs (CSB) in die Eluatklasse II einzustufen. Es war daher anzunehmen, dass das Grundwasser in der Klosterneuburger Au generell eine derartige Qualität aufwies und die Richtwertüberschreitungen bei den Parametern Ammonium und Oxidierbarkeit nicht auf die Altlast zurückzuführen waren. Auch die erhöhten Nitritgehalte in den Grundwasserproben konnten in Zusammenhang mit dem niedrigen Sauerstoffgehalt auf den natürlichen Chemismus (reduzierende Verhältnisse) des Grundwassers zurückgeführt werden.

Deponiegas war nur in Spuren nachweisbar. Die Bodenluftuntersuchungen ergaben darüberhinaus keinen Hinweis, dass mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen kontaminiertes Material in größeren Mengen abgelagert wurde.

Die Untersuchungsergebnisse zeigten zusammenfassend, dass die Ablagerungen insbesonders unter Berücksichtigung der Nähe zur Trinkwasserversorgungsanlage der Stadt Klosterneuburg eine erhebliche Gefahr für das Grundwasser verursachten.

Sanierungsmaßnahmen

Ziel der Sanierung war eine dauerhafte Unterbindung von Schadstoffemissionen aus den Ablagerungen zum Schutz des Grundwassers. Die Ablagerungen wurden im April 1998 entfernt. Insgesamt wurden etwa 5.500 m3 (ca. 8.500 t) Material ausgehoben und entsorgt.

Die Sanierungsmaßnahmen umfassten folgende Teile:

  • Rasterförmige Vorerkundung der Fläche: Probenahme des Aushubmaterials in einem Abstand von etwa 20m x 25m und chemische Untersuchung der Proben (insgesamt 80) zur Einstufung in Eluatklassen (ÖNORM S 2072)
  • Abschnittsweiser Aushub der Abfälle
  • Erkundung des Untergrundes vor Freigabe zur Wiederverfüllung (3 Einzelproben)
  • Qualitative Grundwasserbeweissicherung durch wöchentliche Beprobung der Messstellen N1,N2, BR 16, sowie der Brunnen BRI, BRII, BRIII

Während der Räumung wurde die Trinkwassergewinnung aus den Brunnen I-III der Kuhau eingeschränkt. Es erfolgte eine zusätzliche Wasserversorgung der Gemeinde Klosterneuburg aus Wien.

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Nebenstehenden Abbildung gibt eine Übersicht zur Lage der Deponie sowie der Sperrbrunnen und der übrigen Grundwassermessstellen.

 

Aufgrund der geringen Ausdehnung der Deponie (1.600 m2) erfolgte der Materialaushub in einem Abschnitt. Etwa 500 m3 des zu räumenden Materials lagen unterhalb des Grundwasserspiegels.

Sämtlicher Aushub, einschließlich des kontaminierten Untergrundes (Eluatklasse >1b) wurde auf bewilligten und entsprechend ausgestatteten Deponien endgelagert.

Mehr als die Hälfte (52%) des ausgehobenen Materials war der Eluatklasse III zuzuordnen, die übrigen 48% entfielen auf die Eluatklasse II. Der Anteil der geräumten Massen an den jeweiligen Eluatklassen nach ÖNORM S2072 ist in nebenstehender Abbildung dargestellt.

Abschließend erfolgte eine Wiederverfüllung auf die Höhe des umgebenden Geländes mit anschließender Rekultivierung. Zur Auffüllung wurde teilweise bewuchsfähiges Überdeckungsmaterial aus dem Deponiebereich wiederverwendet, bzw. zusätzlich Material aus Baustellen im Bereich Wien und Umgebung angeschüttet. Sämtliches Material wurde vorher gemäß ÖNORM S2072 auf die Zugehörigkeit zur Eluatklasse 1 geprüft.

Die während der Räumung der Altablagerung durchgeführte Grundwasserbeweissicherung bestätigt, dass keine Beeinträchtigung der Wasserqualität für diesen Zeitraum vorliegt.

Folgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung ausgewählter Parameter der Grundwasseranalysen vor und nach der Räumung der Altlast im Vergleich mit den für das Grundwasser festgesetzten Prüfwerten der ÖNORM S 2088-1.

 

Ausgewählte Ergebnisse der Grundwasserbeweissicherung

 

Vor Räumung der Deponie

  Parameter   Einheit   *PW ÖNORM S2088-1 N1 N2 BR16
pH   <6,5 u.>8,5 7,24 7,22 7,21
Elektr. Leitf. µS/cm - 686 738 817
Sauerstoff mg/l - 3,3 2,5 0,7
CSB mg/l - 22 22 22
Bor mg/l 0,6 0,12 0,11 0,13
Fluorid µg/l 900 <200 300 <200
Cadmium µg/l 3 <1 <1 <1
Phenol µg/l 10 <10 <10 <10
SPAK µg/l 0,1 <0,12 <0,12 <0,12

 

Nach Räumung der Deponie (1)

  Parameter   Einheit   *PW ÖNORM S2088-1 N1 N2 BR16
pH   <6,5 u.>8,5 7,29 7,24 7,20
Elektr. Leitf. µS/cm - 684 721 834
Sauerstoff mg/l - 2,7 3,4 0,6
CSB mg/l - 23 20 22
Bor mg/l 0,6 0,1 0,1 0,14
Fluorid µg/l 900 200 300 <200
Cadmium µg/l 3 <1 <1 <1
Phenol µg/l 10 <10 <10 <10
SPAK µg/l 0,1 <0,12 <0,12 <0,12

 

*Prüfwert gemäß ÖNORM S2088-1,

(1) Mittelwerte aus 2 Analysen

 

In der im Einzugsbereich der Trinkwasserversorgungsanlage situierten Messstelle (BR10) ist durch die Räumung der Deponie keine Veränderung des Grundwasserchemismus feststellbar. Der geringe Sauerstoffgehalt ist für den Grundwasserkörper in diesem Bereich (Augebiet) typisch und nicht mit der Altablagerung in Zusammenhang zu bringen. Für Aluminium (0,2 mg/l) und Eisen (1,0 mg/l) in den Untergrundeluaten vorliegende Prüfwertüberschreitungen wurden bei den Grundwasseruntersuchungen nicht bestätigt.

Zusammenfassend geht aus den vorhandenen Unterlagen hervor, dass sämtliche Ablagerungen entfernt wurden und im Untergrund keine erheblichen Verunreinigungen mehr festgestellt wurden. Der geräumte Bereich stellt keine Gefahr für das Grundwasser dar.

 

Datum der Texterstellung:     Dezember 2002