Aktualisierung der Altlastenatlas-VO

Mit 1.8.2023 trat die 2. Altlastenatlas-VO-Novelle 2022 in Kraft. Es werden sowohl neue Altlasten in die Altlastenatlas-VO aufgenommen als auch bereits verzeichnete Altlasten als sanierte/gesicherte Altlasten ausgewiesen.